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Treppenlift von der Krankenkasse Zuschuss von der Pflegeversicherung nutzen

Die Nutzung eines Treppenliftes bedeutet für viele Menschen ein Stück Selbstständigkeit und Bewegungsfreiheit in den eigenen vier Wänden! Aber wussten Sie auch, dass Sie einen Zuschuss zu den Kosten eines Treppenlifts von Ihrer Krankenkasse bekommen können?

Wurden Sie in einen Pflegegrad eingeordnet, können Sie gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI Zuschüsse im Rahmen von Pflegehilfsmittel als Baumaßnahme beantragen. Als Grundlage für den Zuschuss der Pflegekasse zu Ihrem Treppenlift ist lediglich die Beantragung des Pflegegrades relevant.

Dieser Zuschussantrag muss noch nicht zwangsläufig bewilligt sein. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag bereits vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt wurde. Das Team von GL Treppenlifte aus Kirchlengern steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Damit wir gemeinsam mit einem gesicherten Fundament starten, unterstützen wir Sie gerne schon bei der Antragsstellung.

Sind wir diesen ersten wichtigen Schritt gegangen, finden wir nun einen für Sie passenden (gebrauchten) Treppenlift, der Ihnen wieder mehr Lebensqualität, Sicherheit, Mobilität und Selbstbestimmung schenkt.

Um einen Zuschuss zu den Kosten für einen Treppenlift von der Krankenkasse zu erhalten, erstellen wir im Anschluss einen Kostenvoranschlag, der anschließend an Ihre Pflegeversicherung gesendet wird.

Dieser ist für Sie selbstverständlich vollkommen unverbindlich!

Für mehr Eigenständigkeit weitere Träger von Zuschüssen für Treppenlifte

Neben den oben genannten Kostenträgern gewähren in bestimmten Fällen auch andere Institutionen Zuschüsse zu einem Treppenlift. Dazu zählen:

Agentur für Arbeit:
Eine Unterstützung ist möglich, wenn durch die Anschaffung eines Treppenlifts ein Arbeitsverhältnis geschaffen bzw. erhalten werden kann.
Hauptfürsorgestellen der Länder:
Sie sind zuständig, wenn Kriegsopfer und ehemalige Zivildienstleistende im Dienst gesundheitlich geschädigt wurden und daher einen Treppenlift benötigen.
Berufsgenossenschaften:
Diese übernehmen die Kosten ganz oder teilweise bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Liegt ein Fremdverschulden vor, können Sie bei der gegnerischen Versicherung eine (Teil-)Kostenübernahme einreichen.
Bundeswehrverwaltung:
Für Soldaten, die in Ausübung ihres Dienstes einen dauerhaften Schaden erlitten haben, ist die Bundeswehrverwaltung der richtige Ansprechpartner für Zuschüsse.
Haftpflichtversicherung:
Bei fremdverschuldeten Unfällen ist die gegnerische Haftpflichtversicherung für eine finanzielle Förderung des Treppenlifts anzusprechen.
Sozialhilfe:
Falls keine andere Institution eine Förderung zum gebrauchten Treppenlift gewährt, gibt es bei besonderer Hilfsbedürftigkeit auch noch die Möglichkeit, im Rahmen der Sozialhilfe finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Sie haben Fragen rund um das Thema? Sprechen Sie unsere Fachleute aus Kirchlengern gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Belange!

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